Mit den jeweiligen Bauordnungen werden alle Bau- und Umbaumaßnahmen geregelt. Die örtlich und sachlich zuständigen Behörden sind für die Überwachung, die Erlaubnis und die Einstellung der Maßnahmen verantwortlich und prüfen die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, die Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen. Die Bauordnungen enthalten darüber hinaus u.a. Bestimmungen über die Bauabnahme, die Aufgaben der Bauaufsicht, die bautechnische Sicherheit, die Schall- und Wärmeisolierung und den Feuerschutz.